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Autor: kappenm

Auf was es in Unternehmen mit Betriebsrat zu achten gilt

In Unternehmen mit Betriebsrat ist ein Personalabbau häufig mit finanziellen Zugeständnissen in Form eines Sozialplanes verbunden. Dafür ist die gerichtliche Durchsetzung einer betriebsbedingten Kündigung erleichtert.

Die wichtigsten Fakten zum Thema Abfindung

Entgegen einem vor allem bei Arbeitnehmern weit verbreiteten Irrglauben besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kein genereller Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch ist es nicht selten ratsam, eine Abfindung zu zahlen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Alternative Arbeitsplätze haben Vorrang

Trotz des Wegfalles eines Arbeitsplatzes liegt kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung vor, wenn der betroffene Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Die wichtigsten Fakten zur krankheitsbedingten Kündigung

In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Fallgruppen es zu unterscheiden gilt, unter welchen Voraussetzungen Sie krankheitsbedingt kündigen können und was die neue EuGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Schwerbehinderten für Sie bedeutet.

Langzeitarbeitskonten ermöglichen Auszeit

Es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte sich vorübergehend einmal aus dem Arbeitsalltag zurückziehen wollen. Die richtige Gestaltung von Langzeitarbeitskonten macht dies möglich, sogar mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung.

Fälligkeit von Sonderzahlungen kann nicht einseitig geändert werden

Durch die Erhöhung des Mindestlohnes ist die Zahlung eines zusätzlichen Weihnachtsgeldes für viele Betriebe nicht mehr realisierbar. Die Anrechnung dieser Leistungen auf den Mindestlohn ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Wenn eine Trennung unvermeidlich ist: Diese Aspekte sollten Sie regeln

Während ein Arbeitsverhältnis in der Vergangenheit häufig als ein „Pakt auf Lebenszeit“ eingegangen wurde, ist ein Wechsel des Arbeitgebers heutzutage gang und gäbe. Was Sie beachten sollten, wenn eine Trennung von einem Mitarbeiter im Raum steht, erfahren Sie hier.

Dienstwagen – zu weit gehender Widerrufsvorbehalt ist unwirksam

Auch wenn das Auto in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung verliert, ist ein Dienstwagen als Vergütungsbestandteil noch immer sehr attraktiv. Deshalb darf die Nutzung auch nicht ohne weiteres widerrufen werden.

Äußere Form eines Zeugnisses muss stimmen

Der erste Eindruck zählt auch beim Arbeitszeugnis. Selbst ein inhaltlich gutes Zeugnis wird entwertet, wenn die äußere Form nicht stimmt. Was verlangt werden kann und was nicht, zeigt ein aktuelles Urteil.
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