Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst und hat auch die Arbeitsgerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bußgeldbewehrt sind, sollten Personalverantwortliche die wesentlichen Fakten auf dem Schirm haben.
Stellenausschreibungen sind noch immer der erste Anknüpfungspunkt für Entschädigungsklagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung. Zum Glück verfügen die Arbeitsgerichte hier über Augenmaß.
Äußerungen und Kommentare in den sozialen Netzwerken sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Nicht immer hilft es, wenn sich der postende Mitarbeiter auf seine Meinungsfreiheit beruft.
Verspätet erteilte Auskünfte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben in der jüngeren Vergangenheit häufig Schadenersatzklagen provoziert. Dies könnte sich laut einem aktuellen Urteil ändern.
Sonntagsarbeit kann nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden, wenn sie durch Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz erlaubt ist. Ohne Freiwillige und entsprechende vertragliche oder tarifliche Regelungen ist eine einseitige Anordnung meist nicht zulässig.
Kundenorientiertes Auftreten ist für einen nachhaltigen Erfolg eines jeden Unternehmens unerlässlich. Wie sich die Mitarbeiter gegenüber Kunden zu verhalten haben, sollte nicht dem Zufall überlassen werden, sondern zur Chefsache gemacht werden.
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat am 18.10.2024 den Bundesrat passiert und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Arbeit als Personalverantwortliche bedeutet.