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Analyse
10. Dezember 2024

Im Überblick: Alles Wichtige zur geringfügigen Beschäftigung

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Im Überblick: Alles Wichtige zur geringfügigen Beschäftigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Dima_sidelnikov
Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.

Geringfügige Beschäftigung gibt es in zwei Erscheinungsformen

Die sogenannte geringfügige Beschäftigung ist eine sozialversicherungsrechtliche Sonderform der abhängigen Beschäftigung. Sie ist in § 8 SGB IV (Viertes Buch des Sozialgesetzbuches) gesetzlich geregelt und in zwei Formen möglich, nämlich als

Annemarie Böttcher
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