Sonderkündigungsschutz als weitere Hürde
Hier ist eine behördliche Zustimmung erforderlich
Bei der Beurteilung der Frage, ob bei einer Kündigung eines Mitarbeiters ein besonderer Schutz das Kündigungsrecht erschwert, muss nach der Art des Schutzrechts unterschieden werden. Es gibt Arbeitsverhältnisse, die – unabhängig vom Vorliegen eines Kündigungsgrundes – überhaupt nur gekündigt werden können, wenn zuvor eine behördliche Zustimmung erteilt wurde. Dies gilt
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