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Hintergrund
29. August 2024

Zustimmungsvorbehalt: Wann die Behörden ihr Okay geben müssen

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Zustimmungsvorbehalt: Wann die Behörden ihr Okay geben müssen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Evgeny_D
Können sich Mitarbeiter auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen, müssen Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Fehlt diese Zustimmung, nützt auch der beste Kündigungsgrund nichts.

Diese besonderen Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz

Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder (Familien-)Pflegezeit sowie schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten genießen besonderen Kündigungsschutz. Der Sonderkündigungsschutz dieser Personengruppen weist einige Gemeinsamkeiten auf. In bestimmten Punkten bestehen jedoch Unterschiede, die Sie unbedingt beachten sollten.

Annemarie Böttcher
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