Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
30. Juli 2024

Personaleinsparung ist kein Kündigungsgrund

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Die Reduzierung von Personalkosten ist ein nachvollziehbares Motiv für den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Vor Gericht reicht dies als Begründung jedoch nicht aus, wie ein aktuelles Urteil aufzeigt.

Unternehmerentscheidung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein

Ein als Hausmeister in einem Hotel beschäftigter Arbeitnehmer erhielt eine betriebsbedingte Kündigung. Im nachfolgenden Kündigungsschutzprozess berief sich der Arbeitgeber auf eine Unternehmer­entscheidung, nach der eine Verringerung der Personalkosten erforderlich sei. Durch die Umsetzung dieser Unternehmerentscheidung sei der Beschäftigungsbedarf für den Hausmeister entfallen. Dieser wehrte sich erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage gegen seinen Rauswurf. Nach Auffassung des Gerichts sei die unternehmerische Entscheidung vom Kündigungsentschluss selbst kaum zu unterscheiden, wenn sie im Wesentlichen darin bestehe, Personal einzusparen. Da die Kündigung an das Vorliegen von Gründen gebunden sei, die außerhalb ihrer selbst lägen, müsse der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit verdeutlichen. Nur so könne das Gericht prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ausgesprochen worden sei. Der Arbeitgeber müsse deshalb konkret erläutern, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher vom gekündigten Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten für diesen zukünftig entfielen. Er müsse außerdem anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden könnten. Diesen Anforderungen sei der Arbeitgeber nicht nachgekommen, ArbG Erfurt, Urteil vom 23.04.2024, Az. 6 Ca 40/24.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.