Betriebliche Übung hat viele Gesichter
Unter dem Rechtsgrundsatz der betrieblichen Übung versteht man eine bestimmte Verhaltensweise des Arbeitgebers, die sich regelmäßig wiederholt und beim Arbeitnehmer ein Vertrauen darauf begründet, dass der Arbeitgeber sich auch zukünftig so verhält. Gegenstand einer betrieblichen Übung können aber nicht nur jährliche Sonderzahlungen wie das hinlänglich bekannte Weihnachtsgeld, sondern die unterschiedlichsten Leistungen des Arbeitgebers sein, die weder im Arbeitsvertrag noch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verpflichtend geregelt sind, z.B. Geldgeschenke zu Jubiläen, runden Geburtstagen, Urlaub an Rosenmontag, freiwillige Fahrtkostenzuschüsse oder kostenlose Firmenparkplätze.