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Ratgeber
26. Januar 2023

Elektronische AU: „Gelber Schein“ hat ausgedient

PT+
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PS3000
Seit dem 01.01.2023 ist die bisher landläufig als „gelber Schein“ bezeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weitestgehend Geschichte. Was Sie zur neu eingeführten elektronischen AU wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Feststellungspflicht ersetzt Nachweispflicht

Nach der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage waren Arbeitnehmer verpflichtet, eine länger als drei Tage andauernde Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu belegen. Diese Nachweispflicht besteht seit dem 01.01.2023 in den meisten Fällen nicht mehr. Seit Einführung der elektronischen AU sind Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) „nur“ noch verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen. Den Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit muss sich der Arbeitgeber selbst durch Abruf bei der Krankenkasse einholen (siehe Hinweis in der Randspalte).

Annemarie Böttcher
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