Arbeitnehmererfindungsgesetz enthält zwingende Vorschriften
Was unter einer Arbeitnehmererfindung zu verstehen ist und welche Rechte sich hieraus ergeben, ist im Arbeitnehmererfindungsgesetz
(ArbnErfG) geregelt. Während das Recht an einem Patent oder Gebrauchsmuster grundsätzlich dem Erfinder zusteht, ist dies im Arbeitsverhältnis anders. Hintergrund ist, dass die Erfindung mit finanziellen Mitteln und der Unterstützung durch den Arbeitgeber gemacht wird, sodass die Rechte durch das ArbnErfG dem Arbeitgeber zugeordnet werden. Als Erfindungen im Geltungsbereich des ArbnErfG gelten nur Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind. Dagegen sind technische Verbesserungsvorschläge nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig.