Das sind die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles
Erleidet ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall, so unterfällt er dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, d. h., diese übernimmt in der Regel die dem Verunfallten entstandenen Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten und zahlt ihm gegebenenfalls Verletztengeld oder eine Verletztenrente. Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle von Arbeitnehmern, die diese in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (sogenannte versicherte Tätigkeit) erleiden. Dazu zählen zunächst alle Unfälle, die unmittelbar bei der Erbringung der Arbeitsleistung passieren, d. h. einen direkten sachlichen Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit haben. Der Arbeitsort spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Auch eine Tätigkeit im Homeoffice ist versichert. Es können auch Unfälle bei der Verrichtung bestimmter Tätigkeiten jenseits der eigentlichen Arbeitsaufgabe als Arbeitsunfall anerkannt werden (z. B. wenn ein Kellner beim Schneeräumen vor der Gaststätte stürzt, in der er beschäftigt ist).