Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Jetzt ist Zeit zu handeln!
Diese Pflichtquoten gelten für die Beschäftigung von Schwerbehinderten
Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 154 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. Danach müssen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen auf mindestens 5% der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Da für kleinere Unternehmen Sonderregeln bestehen, stellt sich die Beschäftigungspflicht gestaffelt wie folgt dar:
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