Formelle Voraussetzungen für ein Kündigungsschreiben
Die formellen Voraussetzungen eines korrekten Kündigungsschreibens sind überschaubar, müssen aber unbedingt eingehalten werden, damit die Kündigung zumindest in diesem Punkt unangreifbar ist. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der strengen Schriftform, d. h., das Kündigungsschreiben muss die Originalunterschrift des Kündigenden enthalten. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail (auch mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur) ist unwirksam. Den Begriff „Kündigung“ muss ein Kündigungsschreiben nicht unbedingt aufweisen – sofern in dem Schreiben der klare Wille zum Ausdruck kommt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Um hier Auslegungsstreitigkeiten von vornherein zu umgehen, ist anzuraten, den Begriff der Kündigung zu verwenden. Das Kündigungsschreiben muss erkennen lassen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Hierfür genügt es, wenn sich der Kündigungserklärung entnehmen lässt, wann dieser Zeitpunkt sein wird, z. B. durch die Erklärung, dass „fristgerecht“ gekündigt werde. Wer hier ganz auf der sicheren Seite sein will, benennt im Kündigungsschreiben den konkret errechneten Beendigungszeitpunkt mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“.