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Hintergrund
28. Februar 2024

Alternative Arbeitsplätze haben Vorrang

PT+
Alternative Arbeitsplätze haben Vorrang
Bild: ©DilokKlaisataporn/iStock/Getty Images Plus
Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
Trotz des Wegfalles eines Arbeitsplatzes liegt kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung vor, wenn der betroffene Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden kann. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Weiterbeschäftigungsmöglichkeit muss unternehmensweit geprüft werden

Während es bei den dringenden betrieblichen Erfordernissen nur auf die konkrete Situation in dem Betrieb ankommt, in dem der betroffene Arbeitnehmer beschäftigt ist, sind bei der Frage der anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit sämtliche Betriebe eines Unternehmens einzubeziehen. Nach einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit für einen vom Wegfall seines Arbeitsplatzes betroffenen Mitarbeiter muss deshalb nicht nur in dessen „Stammbetrieb“, sondern gegebenenfalls auch in einem anderen Betrieb des gleichen Unternehmens gesucht werden. Eine konzernweite Suche muss jedoch nicht vorgenommen werden. Für eine Weiterbeschäftigung kommen alle gleichwertigen oder unterwertigen Arbeitsplätze in Betracht. Höherwertige Arbeitsplätze müssen nicht berücksichtig werden, weil kein Anspruch auf Beförderung existiert.

Annemarie Böttcher
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