Alles Wichtige zur betriebsbedingten Kündigung
Kündigungsschutzgesetz macht strenge Vorgaben
In Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, ist eine betriebsbedingte Kündigung auch dann kein Selbstläufer, wenn sich der Betrieb in extremer finanzieller Schieflage befindet oder gar in seiner Existenz bedroht ist. Das KSchG gilt in Betrieben, in denen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer (Auszubildende ausgenommen) beschäftigt sind (sogenannter betrieblicher Anwendungsbereich). Auf das KSchG kann sich dabei jeder Arbeitnehmer berufen, dessen Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate besteht (sogenannter persönlicher Anwendungsbereich). Das KSchG erkennt zwar dringende betriebliche Erfordernisse ausdrücklich als Kündigungsgrund an. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung sind jedoch streng.
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