Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Ratgeber
23. Januar 2024

Sexuelle Belästigung: Gesetzliche Neuregelung stärkt Betroffene

PT+
Frau an einem Schreibtisch wehrt sich als ein Mann versucht sie an der Schulter zu streicheln.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Aleksandr Rybalko
Inhalte in diesem Beitrag
Auch wenn das Tabuthema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ in der jüngeren Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit bekommen hat, scheuen sich Betroffene noch immer, rechtlichen Schutz einzufordern. Dies könnte sich jedoch künftig ändern, da das Hinweisgeberschutzgesetz auch diese Fälle erfassen kann.

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit

Obwohl nach einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2015 ca. 50 % aller Erwerbstätigen in Deutschland sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachtet haben, wird nur ein geringer Anteil der Vorfälle auch rechtlich geahndet bzw. gerichtlich aufgearbeitet. Dies liegt zum einen daran, dass die Mehrzahl der Beschäftigten über ihre Rechte nur schlecht informiert sind und zum anderen, dass die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nach Ansicht der Diskriminierungsstelle in der Praxis untauglich sind bzw. keine Anwendung finden. Durch das seit dem letzten Jahr geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt, könnte sich die Situation künftig ändern.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.