Anwesenheitsprämien können Fehlzeiten verringern

Zweck der Anwesenheitsprämie: Verringerung der persönlichen Fehlzeiten
Anwesenheitsprämien sollen den Mitarbeitern einen finanziellen Anreiz dafür bieten, ihre berechtigten und unberechtigten Fehlzeiten möglichst gering zu halten. Diese Zielrichtung widerspricht zwar grundsätzlich dem Schutzgedanken des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), der Mitarbeiter davon abhalten soll, aus finanziellen Gründen krank am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dennoch werden Anwesenheitsprämien von der Rechtsprechung als zulässig erachtet, wenn es sich bei der Prämie um eine Sonderzuwendung zum laufenden Arbeitsentgelt handelt.
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