Bürokratieentlastung soll Aufschwung fördern

BEG IV soll Personalarbeit erleichtern
Der Sinn und Zweck des BEG IV besteht darin, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmen, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Durch das BEG IV werden zu diesem Zweck eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen geändert. In erster Linie wurden Formvorgaben gelockert, die die Digitalisierung der Personalarbeit bisher erschwert haben. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Ihre Personalarbeit betreffenden Änderungen.
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