Wann Abfindungen auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden
Zwar haben Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Aufklärungspflicht über die sozialrechtlichen Konsequenzen, die den Mitarbeiter treffen können. Trotzdem sollte jeder Personalverantwortliche über diese einschneidenden Konsequenzen Bescheid wissen.
Ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes droht Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein Grundproblem beim Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages ist die Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit, wenn der betroffene Mitarbeiter Arbeitslosengeld beantragt. Eine Sperrzeit tritt in diesen Fällen ein, wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss des Aufhebungsvertrages keinen wichtigen Grund zur Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hatte.
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