Hintergrund
/ 13. Dezember 2024

Die Rechengrößen und Beitrags­sätze zur Sozialversicherung 2025

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 den neuen Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2025 zugestimmt. Da die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 positiv war und 6,44 % betrug, wurden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich angehoben. Für 2025 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.

Rechtskreistrennung ist weggefallen

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung große Bedeutung, z. B. für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Vergangenheit galten hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch unterschiedliche Bezugsgrößen für die alten und neuen Bundesländer (sogenannte Rechtskreis­trennung). Dies ist nun vorbei. Seit dem 01.01.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern. Die Bezugsgröße beträgt dann 3.745 Euro monatlich bzw. 44.940 Euro jährlich.

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