Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Hintergrund
13. Dezember 2024

Die Rechengrößen und Beitrags­sätze zur Sozialversicherung 2025

PT+
Die Rechengrößen und Beitrags­sätze zur Sozialversicherung 2025
Bild: ©anyaberkut/iStock/Getty Images Plus
Blick ins Sozialversicherungsrecht
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 den neuen Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2025 zugestimmt. Da die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 positiv war und 6,44 % betrug, wurden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich angehoben. Für 2025 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.

Rechtskreistrennung ist weggefallen

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung große Bedeutung, z. B. für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Vergangenheit galten hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch unterschiedliche Bezugsgrößen für die alten und neuen Bundesländer (sogenannte Rechtskreis­trennung). Dies ist nun vorbei. Seit dem 01.01.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern. Die Bezugsgröße beträgt dann 3.745 Euro monatlich bzw. 44.940 Euro jährlich.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.