Im Überblick: Alles Wichtige zur geringfügigen Beschäftigung
PT+
Der Einsatz geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ist fester Bestandteil der Arbeitswelt und in vielen Branchen aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso erstaunlicher ist es, dass über die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig nur wenig bekannt ist.
Geringfügige Beschäftigung gibt es in zwei Erscheinungsformen
Die sogenannte geringfügige Beschäftigung ist eine sozialversicherungsrechtliche Sonderform der abhängigen Beschäftigung. Sie ist in § 8 SGB IV (Viertes Buch des Sozialgesetzbuches) gesetzlich geregelt und in zwei Formen möglich, nämlich als
…