Ratgeber
/ 29. November 2024

Reizthema Pflichtverletzungen: Ein kühler Kopf bewahrt vor Fehlern

Verletzt ein Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder steht sogar eine Straftat im Raum, ist der Ausspruch einer Kündigung die naheliegende Reaktion. Wir zeigen Ihnen, warum es wichtig ist, diesem Impuls nicht vorschnell zu folgen, sondern den Sachverhalt genau zu analysieren.

Im Kleinbetrieb sind die Probleme überschaubar

Ob die Wirksamkeit einer Kündigung wegen einer Pflichtverletzung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung problematisch sein kann, hängt – jenseits formeller Fragen – vorwiegend davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, bedarf es für eine ordentliche Kündigung keiner Begründung und auch keiner vorherigen Abmahnung. Soll hingegen eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, z. B. weil für das Arbeitsverhältnis aufgrund der Betriebszugehörigkeit eine längere Kündigungsfrist gilt, ist auch im Kleinbetrieb ein wichtiger Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Voraussetzung.

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