Sonderkündigungsschutz als weitere Hürde
Unabhängig vom allgemeinen Kündigungsschutz bestehen für die Kündigung bestimmter Mitarbeiter zusätzliche Hürden, die nur gemeistert werden können, wenn die Bestimmungen zum Sonderkündigungsschutz beachtet werden.
Hier ist eine behördliche Zustimmung erforderlich
Bei der Beurteilung der Frage, ob bei einer Kündigung eines Mitarbeiters ein besonderer Schutz das Kündigungsrecht erschwert, muss nach der Art des Schutzrechts unterschieden werden. Es gibt Arbeitsverhältnisse, die – unabhängig vom Vorliegen eines Kündigungsgrundes – überhaupt nur gekündigt werden können, wenn zuvor eine behördliche Zustimmung erteilt wurde. Dies gilt
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