Streitfall Mindestlohn: Die wichtigsten Fakten im Überblick
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn regelmäßig angepasst und hat auch die Arbeitsgerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Da Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bußgeldbewehrt sind, sollten Personalverantwortliche die wesentlichen Fakten auf dem Schirm haben.
Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Nach dem Vorschlag der Mindestlohnkommission wird der Mindestlohn nach der vierten Mindestlohnanpassungsverordnung von derzeit noch 12,41 Euro ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde erhöht.
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