Erleichterungen bei Formvorschriften stehen in den Startlöchern
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat am 18.10.2024 den Bundesrat passiert und tritt am 01.01.2025 in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Arbeit als Personalverantwortliche bedeutet.
Ziel des Gesetzes
Das „Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ hat zum Ziel, Abläufe und Regelungen zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmen, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Artikelgesetz, das hinsichtlich seiner Thematik verschiedene Rechtsgebiete betrifft und Änderungen in verschiedenen Einzelgesetzen enthält. Die wichtigsten Änderungen in der Personalarbeit betreffen die nachfolgenden Bereiche.
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