Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Prüfstand
Der technische Fortschritt hat die Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon und die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ermöglicht. Welche Konsequenzen diese Neuerungen für den Beweiswert einer AU haben können, beleuchtet der folgende Beitrag.
Beweiswert der AU: Dies ist die Ausgangslage
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall setzt eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit voraus. Den Beweis dafür kann ein Arbeitnehmer durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erbringen. Im Normalfall wurde diese AU durch eine Arzt ausgestellt, der den Arbeitnehmer zuvor unmittelbar persönlich untersucht hatte. Diese AU musste der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in Papierform zukommen lassen. Die AU in Papierform enthielt neben der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch den Namen des behandelnden Arztes, dessen Fachrichtung und Sitz seiner Praxis.
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