Zustimmungsvorbehalt: Wann die Behörden ihr Okay geben müssen
Diese besonderen Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz
Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder (Familien-)Pflegezeit sowie schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten genießen besonderen Kündigungsschutz. Der Sonderkündigungsschutz dieser Personengruppen weist einige Gemeinsamkeiten auf. In bestimmten Punkten bestehen jedoch Unterschiede, die Sie unbedingt beachten sollten.
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