Hintergrund
/ 29. August 2024

Hohe Hürden für Ablehnung von Teilzeitarbeit in Elternzeit

Bisweilen ist die Elternzeit eines Mitarbeiters kompatibel mit den Personal­planungen des Arbeitgebers. Probleme treten mitunter auf, wenn sich in Elternzeit befind­liche Mitarbeiter dazu entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Um einen solchen Teilzeitwunsch abzulehnen, benötigt der Arbeitgeber triftige Gründe.

Elternzeit ist nur in den ersten beiden Jahren verbindlich

Die insgesamt dreijährige Elternzeit kann ab der Geburt bis zum achten Geburtstag eines Kindes genommen werden. Eine gewisse längerfristige Planungssicherheit des Arbeitgebers, wann innerhalb dieser langen Zeitspanne Elternzeit beansprucht werden soll, besteht nur, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden soll. Dies erfordert die verbindliche Festlegung, für welchen Zeitraum in den nächsten beiden Jahren Elternzeit beansprucht wird.

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