Hitzeschutz ist Arbeitgeberpflicht
Die Sommer werden immer heißer und die Hitze verursacht nicht nur bei älteren Menschen gesundheitliche Probleme. Um die zusätzlichen Belastungen, die am Arbeitsplatz auftreten können, möglichst gering zu halten, sind Arbeitgeber und Personalverantwortliche gefordert.
Gesetzliche Vorgaben sind unkonkret
Die Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeiter ist in § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Danach muss der Arbeitgeber die Arbeit so gestalten, dass Beschäftigte bei der Arbeit vor Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Anerkannt ist, dass große Hitze unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fällt, ohne dass das Gesetz hierzu konkret benennt, wann von großer Hitze auszugehen ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
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