Urteil
/ 20. März 2024

Problemfall Massenentlassungs­anzeige: Warten auf den EuGH

Bisher galt der Grundsatz, dass Kündigungen unwirksam sind, sofern bei der zuständigen Agentur für Arbeit keine oder eine fehlerhafte Massenentlassungs­anzeige eingegangen ist. Dies könnte sich zukünftig ändern, wenn der europäische Gerichtshof grünes Licht gibt.

Massenentlassungsanzeige fehlt – Kündigung unwirksam?

Ein Unternehmen hatte Insolvenz angemeldet. Ein Betriebsrat existierte nicht. Der Insolvenz­verwalter stellte den Betrieb ein und beendete zwischen dem 12.11.2020 und dem 29.12.2020 sämtliche noch bestehenden 22 Arbeitsverhält­nisse durch Kündigung oder den Abschluss von Aufhebungsverträgen. Ein von Kündigung betroffener Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage. Er hielt die Kündigung für unwirksam, weil der Insolvenz­verwalter keine Massenentlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erstattet habe. Auch der zuletzt mit dem Fall befasste sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war der Ansicht, dass der Insolvenzverwalter verpflichtet gewesen sei, eine Massenentlassungsanzeige zu erstatten.

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