Hintergrund
/ 28. Februar 2024

Die wichtigsten Fakten zum Thema Abfindung

Entgegen einem vor allem bei Arbeitnehmern weit verbreiteten Irrglauben besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kein genereller Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch ist es nicht selten ratsam, eine Abfindung zu zahlen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Abfindungszahlung setzt Anspruchsgrundlage voraus

Auch wenn ein Arbeitsverhältnis sehr lange bestanden hat und ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt trotz des in vielen Branchen bestehenden Arbeitskräftemangels noch immer schlechte Chancen auf einen neuen Job haben, kennt das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. In der Praxis werden dennoch regelmäßig Abfindungen bezahlt – sei es zur Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses oder zu dessen Beendigung. Da eine Kündigung in den seltensten Fällen „bombensicher“ ist und ein langwieriger Rechtsstreit viel Zeit erfordert und teuer werden kann, ist die Zahlung einer Abfindung häufig das kleinere Übel.

+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.