Die wichtigsten Fakten zum Thema Abfindung
Entgegen einem vor allem bei Arbeitnehmern weit verbreiteten Irrglauben besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kein genereller Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch ist es nicht selten ratsam, eine Abfindung zu zahlen. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Abfindungszahlung setzt Anspruchsgrundlage voraus
Auch wenn ein Arbeitsverhältnis sehr lange bestanden hat und ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt trotz des in vielen Branchen bestehenden Arbeitskräftemangels noch immer schlechte Chancen auf einen neuen Job haben, kennt das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. In der Praxis werden dennoch regelmäßig Abfindungen bezahlt – sei es zur Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses oder zu dessen Beendigung. Da eine Kündigung in den seltensten Fällen „bombensicher“ ist und ein langwieriger Rechtsstreit viel Zeit erfordert und teuer werden kann, ist die Zahlung einer Abfindung häufig das kleinere Übel.
…