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/ 28. Februar 2024

Alles Wichtige zur betriebsbedingten Kündigung

Wirtschaftsexperten prognostizieren auch für das Jahr 2024 eine Rezession. Für einige Unternehmen bedeutet dies, dass betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich werden. Welche Spielregeln es hier zu beachten gilt, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.

Kündigungsschutzgesetz macht strenge Vorgaben

In Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet, ist eine betriebsbedingte Kündigung auch dann kein Selbstläufer, wenn sich der Betrieb in extremer finanzieller Schieflage befindet oder gar in seiner Existenz bedroht ist. Das KSchG gilt in Betrieben, in denen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer (Auszubildende ausgenommen) beschäftigt sind (sogenannter betrieblicher Anwendungsbereich). Auf das KSchG kann sich dabei jeder Arbeitnehmer berufen, dessen Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung länger als sechs Monate besteht (sogenannter persönlicher Anwendungsbereich). Das KSchG erkennt zwar dringende betriebliche Erfordernisse ausdrücklich als Kündigungsgrund an. Die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Kündigung sind jedoch streng.

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