Langzeitarbeitskonten ermöglichen Auszeit
Langzeitarbeitskonto ermöglicht längerfristige Freistellung
Langzeitarbeitskonten, die es einem Mitarbeiter ermöglichen, Arbeitszeit für eine spätere Freistellung anzusparen, werden mit einem sozialrechtlichen Spezialbegriff als Wertguthaben bezeichnet. Dem Modell „Wertguthaben“ liegt folgende Idee zugrunde: Arbeitnehmer lassen sich Teile ihres Gehalts, Boni, Überstunden, nicht verbrauchte Urlaubstage etc. nicht auszahlen, sondern lassen diese in ein beim Arbeitgeber geführtes Zeitwertkonto einbuchen. Das angesparte Guthaben können sie dann später verwenden, um sich eine sozialversicherungsrechtlich abgesicherte längerfristige Freistellung von der Arbeit zu ermöglichen, z.B. für eine zeitlich über die Elternzeit hinausgehende Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen, ein Sabbatical oder eine Weiterbildung. Möglich ist auch ein früheres Ausscheiden aus dem Berufsleben, ohne Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen. Einen Anspruch auf ein derartiges Langzeitarbeitskonto haben Arbeitnehmer nicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Gestaltung des Arbeitgebers. Vereinzelt enthalten Tarifverträge Regelungen über Langzeitarbeitskonten. In diesen Fällen kann ein Anspruch auf die Einräumumg bestehen, sofern der Tarifvertrag anwendbar ist.
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