Online-Seminar
/ 21. Februar 2024

Die wichtigsten Fakten zur krankheitsbedingten Kündigung

In nur 30 Minuten erfahren Sie welche Fallgruppen es zu unterscheiden gilt, unter welchen Voraussetzungen Sie krankheitsbedingt kündigen können und was die neue EuGH-Rechtsprechung zur Kündigung von Schwerbehinderten für Sie bedeutet.

Prüfung in vier Stufen

1. Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Kriterien für die negative Gesundheitsprognose bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen:

  • Fehlzeiten in der Vergangenheit
  • Prognosezeitraum in der Vergangenheit: in der Regel sind drei Jahre heranzuziehen, mindestens jedoch zwei Jahre
  • Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen pro Jahr sind beachtlich
  • Krankheiten mit Wiederholungsgefahr sind prognosefähig

2. Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

  • Betriebsablaufstörungen (z.B. Maschinenstillstand)
  • Wirtschaftliche Belastungen (z.B. Entgeltfortzahlungskosten)

3. Stufe: Fehlen eines milderen Mittels/keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Für alle Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung gilt:

  • Es muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, den Mitarbeiter auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz einzusetzen.
  • Änderungskündigung als milderes Mittel ist vorrangig.

4. Stufe: Interessenabwägung

Aspekte der Interessenabwägung:

  • Alter/Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit

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