Streitfall Nebenjob: Was erlaubt ist und was Sie verbieten können
Trotz der Erhöhung des Mindestlohnes sind insbesondere im Niedriglohnbereich beschäftigte Arbeitnehmer auf Einkünfte aus einem Zweitjob angewiesen. Mit der richtigen Vertragsgestaltung können Sie als Hauptarbeitgeber dafür sorgen, dass Ihre Rechte nicht auf der Strecke bleiben.
Pauschale Nebentätigkeitsverbote sind unzulässig
Die Motivation für Arbeitnehmer, neben einer Haupttätigkeit zusätzlich einem Zweitjob nachzugehen, ist nicht nur finanzieller Natur. Für manche Arbeitnehmer ist die Nebentätigkeit eine Möglichkeit, sich in einem Berufsfeld zu verwirklichen, das den eigentlichen Neigungen mehr entspricht. Selbst dieser Beweggrund ist jedoch durch das Grundrecht auf freie Berufsausübung gedeckt. Nach der Rechtsprechung ist es daher unzulässig, eine Nebentätigkeit pauschal durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verbieten, auch wenn der Hauptarbeitgeber verständlicherweise die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter ausschließlich für sich nutzen bzw. beanspruchen will.
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