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Hintergrund
20. Dezember 2023

Die neuen Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024

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Die neuen Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024
Bild: ©Jirapong Manustrong/gettyImages.de
Blick ins Sozialversicherungsrecht
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2024 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 % und in den alten Bundesländern 3,93 %. Nach Zustimmung durch den Bundesrat gelten für 2024 die nachfolgend aufgeführten Werte.

Bezugsgrößen West und Ost sind noch immer teilweise unterschiedlich

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöht sich einheitlich für die alten und neuen Bundesländer hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung und beläuft sich auf 3.535 € monatlich (Bezugsgröße 2023: 3.395 €). Hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Bezugsgröße in den alten und neuen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich hoch. In den alten Bundesländern steigt sie auf 3.535 € monatlich (2023: 3.395€). Die Bezugsgröße Ost steigt von monatlich 3.290 € im Jahr 2023 auf 3.465 € im Jahr 2024.

Annemarie Böttcher
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