Stolperfalle AGG
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, gilt nicht nur im bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern auch im Zuge des Einstellungsverfahrens. Als Personalverantwortlicher sind Sie deshalb dazu angehalten, während der gesamten Bewerbungsphase äußerst sorgfältig vorzugehen und auf AGG-Konformität bei der Stellenbesetzung zu achten.