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Ratgeber
24. November 2023

DSGVO-Auskunftsverlangen: Hier müssen die Alarmglocken schrillen

PT+
DSGVO-Auskunftsverlangen: Hier müssen die Alarmglocken schrillen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ PeopleImages
Datenschutz ist ein leidiges Thema, das jedoch auch in der Personalarbeit ernst genommen werden muss. Verlangt ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber Auskunft über die ihn betreffenden Daten, ist zügiges Handeln geboten, da ansonsten Schaden­ersatzforderungen die Folge sein können.

DSGVO verschafft Mitarbeitern Auskunfts­anspruch

Seit mittlerweile fünf Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine der wichtigsten Bestimmungen ist Art. 15 DSGVO, mit der sich die Gerichte zunehmend auseinanderzusetzen haben. Nach dieser Vorschrift haben Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf folgende Informationen:

Annemarie Böttcher
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