Aufenthaltsgesetz wird geändert
Beim Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland (kurz: Fachkräfteeinwanderungsgesetz) handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, d. h., es handelt sich um ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze ändert. Das wesentliche Gesetz, welches durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert wird, ist das bereits bestehende Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern in das Bundesgebiet regelt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde am 18.08.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in Etappen ab dem 18.11.2023 bis 2026 vollständig in Kraft.