Arbeitnehmerrechte werden besonders geschützt
Um zu verhindern, dass durch den Verkauf eines Unternehmens dessen Beschäftigte rechtliche Nachteile erleiden, wurden in § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Rechtsfolgen eines sogenannten Betriebsüberganges geregelt. Diese Vorschrift entspricht in weiten Teilen den Vorgaben einer europarechtlichen Richtlinie und wird in gerichtlichen Auseinandersetzungen stark von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geprägt.