Hintergrund
/ 25. September 2023

BAG verneint Vertraulichkeits­erwartung im Gruppenchat

Bisher haben Arbeitgeberkündigungen wegen beleidigender oder rassistischer Äußerungen von Arbeitnehmern in privaten Chat-Gruppen vor den Arbeits­gerichten nur selten Bestand. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil des BAG ändern.

Vertraulichkeit kann nur im Ausnahmefall erwartet werden

Ein Luftverkehrsunternehmen beschäftigte einen Mitarbeiter im Bereich Lagerlogistik, der seit 2014 einer Chatgruppe mit fünf anderen Arbeitnehmern angehörte. Vorübergehend gehörte der Gruppe außerdem noch ein weiterer ehemaliger Arbeitskollege an. Alle Gruppenmitglieder waren langjährig befreundet, zwei Gruppenmitglieder waren Brüder. Neben rein privaten Themen äußerten sich der Mitarbeiter und auch weitere Gruppenmitglieder über Whatsapp in beleidigender, rassistischer und menschenverachtender Weise u. a. über Vorgesetzte und Arbeitskollegen.

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