Kündigungsschutz kann Hemmschuh für Weiterbeschäftigung sein
Theoretisch ist es möglich, einen Mitarbeiter, der das Rentenalter erreicht hat und Rente bezieht, einfach auf der Basis seines bestehenden Arbeitsvertrages weiterzubeschäftigen, wenn eine weitere Zusammenarbeit gewünscht ist. Problematisch ist dies aus Arbeitgebersicht jedoch dann, wenn er regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, im Betrieb also das Kündigungsschutzgesetz gilt. Eine spätere Kündigung des Mitarbeiters ist nämlich nur dann möglich, wenn verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Das Alter oder der Rentenbezug für sich allein genommen werden nicht als Grund anerkannt. Hierzu ist in § 41 SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) sogar ausdrücklich geregelt, dass der Bezug von Altersrente keinen Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darstellt.