Erhöhung der Ausgleichsabgabe: Jetzt ist Zeit zu handeln!
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Das am 13.06.2023 verkündete Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sieht Verbesserungen bei der Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter vor. Flankierend verschärfen sich außerdem die Regelungen für die Ausgleichabgabe.
Diese Pflichtquoten gelten für die Beschäftigung von Schwerbehinderten
Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 154 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. Danach müssen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen auf mindestens 5% der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Da für kleinere Unternehmen Sonderregeln bestehen, stellt sich die Beschäftigungspflicht gestaffelt wie folgt dar:
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