Allgemeine personelle Angelegenheiten nicht ohne Betriebsrat!
Der Betriebsrat ist nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen zu beteiligen, sondern auch bei allgemeinen personellen Maßnahmen. Erfahren Sie nachfolgend, wann Sie den Betriebsrat bei Personalfragen ins Boot holen müssen.
Personalplanplanung muss mit dem Betriebsrat beraten werden
ine vorausschauende Personalplanung ist nicht nur in einer wirtschaftlichen Krise, sondern auch bei guter Auftragslage, aber bestehendem Fachkräftemangel, für den Unternehmenserfolg unerlässlich. Aus diesem Grund sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen Personalplanungen und nicht nur bei personellen Einzelmaßnahmen vor. Zur Personalplanung im Sinne des § 92 BetrVG zählen Planungen über
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