Compliance: Definition und Bedeutung
Der Begriff „compliance“ wird vom englischen Wort to comply (einhalten, befolgen) abgeleitet und bedeutet im Wesentlichen, dass ein Unternehmen Recht und Gesetz befolgt. Es geht dabei jedoch nicht nur um staatlich gesetztes Recht, sondern gleichfalls um Regeln und Richtlinien, die sich das Unternehmen selbst zur Grundlage seiner Geschäftstätigkeit gegeben hat, also auch um Redlichkeit und Integrität. Unter Compliance im unternehmerischen Umfeld versteht man die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um seine Geschäftstätigkeit und das Handeln seiner Mitarbeiter gesetzeskonform und redlich auszurichten. Dabei geht es nicht nur darum, Gesetzesverstöße zu vermeiden und aufzudecken, die Mitarbeiter oder das Management vermeintlich zum „Wohle“ des Unternehmens begehen, wie z. B. in der Vergangenheit beim Diesel-Skandal in der Automobilbranche. Die Einführung einer Compliance-Struktur soll auch der Bekämpfung und Aufdeckung von Gesetzesverstößen dienen, die Mitarbeiter zulasten des Unternehmens begehen oder die die Arbeitsbedingungen betreffen.
Grundüberlegungen zur Einführung einer
Compliance-Struktur
Vor der Einführung einer Compliance-Struktur muss eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, welche Arten von Compliance-Verstößen im Unternehmen vorkommen können. Je nach Branche und unternehmenseigenen Besonderheiten bestehen unterschiedliche Risiken, die individuell berücksichtigt und bewertet werden müssen. Strafrechtlich relevant und in besonderem Maße auch rufschädigend sind z.B. Steuerhinterziehungen, Schmiergeldzahlungen, Bestechung, Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, Werksspionage und sexuelle Belästigungen. Auf Basis der individuellen Auswertung können dann Verhaltens- oder Ethikrichtlinien („Code of Conduct“) erstellt werden, die die verbotenen bzw. unerwünschten und die angestrebten Verhaltensweisen definiert.
Compliance hat arbeitsrechtlich eine doppelte Rolle
Das Arbeitsrecht ist im Bereich der Compliance in zweierlei Hinsicht relevant. Zum einen weist dieses Rechtsgebiet eine Vielzahl von Vorschriften auf, die straf- und bußgeldbewehrt sind und daher bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern zwingend einzuhalten sind. Hinzu kommen Verhaltensweisen, die in ihrer Erscheinungsform (noch) nicht strafrechtlich relevant sind, aber das Arbeitsklima stark beeinträchtigen, wie z. B. Mobbing oder Bossing. Zum anderen stellt sich arbeitsrechtlich die Frage, wie ein Compliance-System oder ein Code of Conduct in die Arbeitsverhältnisse implementiert werden können, wie sie kontrolliert und bei Nichtbefolgen sanktioniert werden können.
Diese Bereiche erfordern besondere Beachtung
Vorschriften, deren Einhaltung unbedingt in einem Compliance-Management beachtet werden müssen, sind z. B.:
- Regelungen zur Höchstarbeitszeit, zu Ruhezeiten/und zur Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutz
- Mutterschutz
- Beschäftigtendatenschutz
- allgemeiner Arbeitsschutz
- Diskriminierungsverbote
- korrekte sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung (Stichwort: Scheinselbstständigkeit)
- korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer