Entgelttransparenz für Stellenbewerber
Gemäß der Richtlinie sind die nachfolgend skizzierten Verpflichtungen vorgesehen, die in vielfacher Hinsicht über die nach dem derzeit geltenden Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) hinausgehen. Nach Artikel 5 EntgTranspRL haben Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen über das Einstiegsgehalt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne und gegebenenfalls über die einschlägigen Bestimmungen eines geltenden Tarifvertrages zu erhalten. Diese Informationen muss der Arbeitgeber so bereitstellen, dass fundierte und transparente Verhandlungen über das Entgelt gewährleistet werden, z.B. in einer veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise.