Wenn Krankheit zum Problem wird…
Personalausfälle wegen Krankheit sind ärgerlich, gehören aber zum betrieblichen Alltag. Nehmen krankheitsbedingte Fehlzeiten bei einzelnen Mitarbeitern jedoch überhand, ist die Kündigung unter Umständen unausweichlich.
Krankheit schützt Arbeitnehmer nicht vor Kündigung!
Entgegen einer weitläufigen Ansicht sind Kündigungen nicht nur während einer akuten Erkrankung, sondern auch wegen der Krankheit eines Arbeitnehmers zulässig. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung, für die die rechtlichen Hürden bei Arbeitsverhältnissen, die unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen, jedoch sehr hoch sind.
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