Hintergrund
/ 25. Mai 2023

Wann eine dauerhafte Erkrankung eine Kündigung rechtfertigt

Im Gegensatz zu den Fällen der häufigen Kurzerkrankungen verursachen lang andauernde Erkrankungen nur geringe Entgeltfortzahlungskosten. Dennoch können auch Fehlzeiten aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.

Das sind die Voraussetzungen einer Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

Eine Kündigung aufgrund einer langandauernden Erkrankung eines Mitarbeiters kommt in der betrieblichen Praxis nicht so häufig vor wie eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Dieser Umstand hat zur Folge, dass es noch weniger verbindliche Vorgaben der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Kündigung wegen einer längerfristigen Erkrankung gibt als in den anderen Fällen einer krankheitsbedingten Kündigung. Auf der ersten Stufe der Wirksamkeitsprüfung hinsichtlich des Vorliegens einer negativen Gesundheitsprognose gilt, dass es sich um eine Erkrankung handeln muss, bei der davon auszugehen ist, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung andauert und die Genesung noch in ferner Zukunft liegt. Wie lange die Krankheit noch andauern muss, damit sie als Kündigungsgrund herangezogen werden kann, wird durch die Rechtsprechung nicht klar vorgegeben. In einem Fall hat das BAG hat eine Erkrankung, bei der aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Genesung innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten war als kündigungsrelevant erachtet.

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