Praxisbericht
/ 25. Mai 2023

„Ultima Ratio“: Gibt es eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit?

Wie jede andere Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch das Ergreifen einer anderen Maßnahme zu vermeiden, hat diese Vorrang.

Fehlen eines milderen Mittels ist Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

Trotz des Vorliegens einer negativen Zukunftsprognose und des Bestehens erheblicher betrieblicher Beeinträchtigungen kann eine krankheitsbedingte Kündigung ungerechtfertigt sein, sofern dem Arbeitgeber im Vergleich zur Kündigung mildere, d. h. weniger einschneidende, Mittel zur Verfügung stehen. Hierunter fallen beispielsweise Überbrückungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber bis zur Genesung eines Mitarbeiters ergreifen kann. In erster Linie muss der Arbeitgeber jedoch stets überprüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters zu geänderten Bedingungen auf einem anderen freien Arbeitsplatz möglich ist.

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