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Ratgeber
25. Mai 2023

Letzter Prüfungsschritt: Wessen Interessen überwiegen?

PT+
Rettungsring
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
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Selbst wenn die Voraussetzungen der ersten drei Prüfungsstufen vorliegen, ist der Kündigungsschutzprozess für den Arbeitgeber noch nicht gewonnen. Denn zum Abschluss muss das Gericht eine umfangreiche Interessenabwägung vornehmen, die noch einmal alles auf den Kopf stellen kann.

Gretchenfrage: Was ist dem Arbeitgeber noch zuzumuten?

Liegen die sonstigen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vor, ist abschließend im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen, ob dem Arbeitgeber die betrieblichen Beeinträchtigungen noch zuzumuten sind oder ob sie ihn überfordern. Auch hier gibt es keine festen Maßstäbe dafür, was ein Arbeitgeber noch hinzunehmen hat bzw. wann die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten sind. Abzustellen ist vielmehr darauf, ob im konkreten Einzelfall das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortführung überwiegt.

Annemarie Böttcher
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