Letzter Prüfungsschritt: Wessen Interessen überwiegen?
Gretchenfrage: Was ist dem Arbeitgeber noch zuzumuten?
Liegen die sonstigen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vor, ist abschließend im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen, ob dem Arbeitgeber die betrieblichen Beeinträchtigungen noch zuzumuten sind oder ob sie ihn überfordern. Auch hier gibt es keine festen Maßstäbe dafür, was ein Arbeitgeber noch hinzunehmen hat bzw. wann die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten sind. Abzustellen ist vielmehr darauf, ob im konkreten Einzelfall das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortführung überwiegt.
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